Sie haben bei sich oder einem Ihrer Angehörigen eine Einschränkung in der Handlungsfähigkeit festgestellt? 

Dann konsultieren Sie Ihren Hausarzt oder einen Facharzt. Wenn dieser feststellt, Sie brauchen zum Erhalt oder der Wiederherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit ergotherapeutische Unterstützung oder Begleitung, wird er Ihnen ein Rezept für Ergotherapie ausstellen. 

Dann rufen Sie mich an, schicken mir eine E-Mail oder kommen persönlich zwecks Terminabsprache und erstem Abklären in meiner Praxis vorbei.

Behandlung: 

Zu Beginn führe ich ein Anamnesegespräch durch, das heißt, ich möchte über die derzeitige Situation der PatientIn erfahren, Ihre Vorgeschichte, Begleiterkrankungen und Ähnliches, um mir ein möglichst umfassendes Bild machen zu können. 

Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werde ich gemeinsam mit Ihnen und / oder Ihren Angehörigen die individuellen Ziele erarbeiten, den Behandlungsplan erstellen und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien auswählen. 

Während des therapeutischen Prozesses werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können der PatientInnen und der veränderten Situation angepasst. 

Sie erhalten gezielte Anleitung für den häuslichen und beruflichen Alltag und Unterstützung zu mehr Selbständigkeit.